AGB
1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin/ vom Arzt Ihres Vertrauens. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
• eine medizinische Diagnose
• die Anzahl der Behandlungseinheiten
• die verordnete Behandlung beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden wenn Sie die Physiotherapie ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen und keinerlei Schmerzen haben.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Ihre Physiotherapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten direkt mit Ihr per Bar- oder Bankomatzahlung und suchen bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif an.
1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der Verordnung durch Ihre Krankenkasse wenn Sie bei der SVS oder KFA versichert sind. Damit wird die Rückerstattung der anteiligen Kosten garantiert, welche nach erfolgter Behandlung und Bezahlung erfolgt. Die Bewilligungspflicht der ÖGK und BVA sind bis 2025 ausgesetzt. Sie reichen Ihre Verordnung mit Leistungsaufstellung nach abgeschlossener Behandlung einfach ein.
1.4. Befunde und Bekleidung
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Sie daher gebeten, alle relevanten Befunde zu Beginn der Behandlung mitzubringen. Eine besondere Kleidung ist nicht nötig.
2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Die Leistung Ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit Ihnen und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
• persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung.
• behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe.
• Vor- und Nachbereitung der Behandlung z.B. Bereitstellen individuellen Therapiematerials.
• Dokumentation und gesetzlich verpflichtende 10 -jährige Aufbewahrung.
• bei Bedarf, nach Anfrage: Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie beispielsweise Krankenversicherungsträgern oder behandelnden ÄrztInnen. Dieser administrative Mehraufwand kann in Rechnung gestellt werden.
2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Physiotherapeutin
Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
Wissenschaft: Ihre Physiotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Selbstbestimmung: Ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Physiotherapeutin abzusprechen.
Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit dem verordnenden Arzt als auch weiteren von Ihnen genannten und beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte ein weiterer Informationsaustausch sinnvoll und notwendig werden, wird sich Ihre Physiotherapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
2.4. Dokumentation
Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation, unter anderem der therapeutischen Maßnahmen, verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Therapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Physiotherapeutin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Die Kosten kombinieren sich aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten werden Ihnen von Ihrer Physiotherapeutin zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der beigelegten Honorarliste vom September 2022.
3.2. Zahlungsmodus
Die Kosten der Therapie begleichen Sie mit Ihrer Physiotherapeutin am Ende jeder Behandlung mittels Bar- oder Bankomatzahlung, in Ausnahmefällen per Banküberweisung. Sie erhalten anschließend eine Rechnung. Nach Abschluss der Therapie bekommen Sie eine Leistungsaufstellung mit allen bezahlten Beträgen welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Geraten Sie mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für durchgeführte Mahnungen in diesem Zusammenhang, bemessen sich die Mahnspesen für die erste Mahnung auf 10€, für die zweite Mahnung auf 20€ und für die dritte Mahnung auf 40€. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.
4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihre Physiotherapeutin ist Ihre Begleiterin auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Ziele und Maßnahmen der Therapie besprochen. Für eine erfolgreiche Behandlung benötigt Sie Auskunft über Ihren Gesundheitszustand, Ihre aktuellen Beschwerden sowie bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen. Ihre Physiotherapeutin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Für das bestmögliche Therapieergebnis ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Das kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Sollte Ihre Therapeutin den Eindruck von mangelnder Mithilfe Ihrerseits haben, welche den Erfolg der Therapie hemmt, wird sie dies zur Sprache bringen, um eine Lösung mit Ihnen zu finden.
5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich und spätestens aber werktags 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin Ihrer Physiotherapeutin per Anruf oder Sms mitzuteilen. Andernfalls behält sie sich das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin mit einem Ausfallshonorar von 100€ in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
6. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Falls Sie eine anteilige Rückerstattung wünschen, ist eine neue chefärztliche Bewilligung ihrer Krankenkasse vonnöten. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Physiotherapeutin. Sowohl Ihnen als auch Ihrer Physiotherapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihre Therapeutin wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg führt oder andere medizinisch-therapeutische Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn die Behandlung aus der Sicht Ihrer Physiotherapeutin nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten.
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückerstattung der tarifmäßigen Behandlungskosten an?
Sie reichen die chefärztlich bewilligte Verordnung und die von Ihrer Physiotherapeutin ausgestellte Leistungsaufstellung (oder Honorarnote) bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung. Sie erhalten einen Kostenersatz gemäß des Kassentarifs Ihres Sozialversicherungsträgers. Ihre Physiotherapeutin berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
Mit Bitte um Ihre geschätzte Kenntnisnahme,
Ihre Physiotherapeutin, Hanna Keindl